Kann es auch Sie treffen? ...Laut Flensburg ist Ihr Punktekonto voll. Führerscheinentzug...
Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz kann Ihnen helfen, wenn es in einem Widerspruchsverfahren vor der Verwaltungsbehörde und in einem anschließenden Verfahren vor dem Verwaltungsgericht z.B. um Ihren Führerschein geht.
Es geht also um: Führerscheinentzug, Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Einschränkung der Fahrerlaubnis, Auflagen, Fahrtenbuchauflage, Verkehrserziehungsmaßnahmen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Nach Ablauf der Sperrfrist im Rahmen eines Strafurteils gegen den Versicherungsnehmer behielt die Verwaltungsbehörde dessen Führerschein zurück. Grund: das Reaktionsvermögen des Versicherungsnehmers lasse ihn auch künftig zum Führen von Kraftfahrzeugen als ungeeignet erscheinen. Im Verwaltungsgerichtsprozess konnte die Wiedererlangung des Führerscheins erreicht werden. Die Rechtsschutzversicherung übernahm die Anwalts- und Gutachterkosten von insgesamt 1.350 EUR. (Link ?)
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