Kann es auch Sie treffen? ... Die gelieferten Möbel weichen von dem ab, was Sie bestellt haben; Ihr minderjähriges Kind kauft ohne Ihr wissen ein teures Mountainbike und Sie sollen jetzt zahlen; In der Wohnung hat es gebrannt. Ihre Hausratversicherung weigert sich, den Schaden zu ersetzen, weil angeblich grob fahrlässig verursacht wurde...
Vertrags-Rechtsschutz kann Ihnen helfen, wenn Sie im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren müssen.
(Link ?)
Es geht um: Kauf oder Verkauf, Darlehen, Leihe, Werkvertrag, Reisevertrag, Dienstleistung, Reparatur, Finanzierung, Versicherungen.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Gebrauchtwagenhändler verkaufte Herrn P. ein Fahrzeug mit einem Kilometerstand von 53.000 km. In Wirklichkeit war der Wagen bereits 153.00 km gefahren und wesentlich weniger wert. Dem Fahrzeug fehlte also eine zugesicherte Eigenschaft. Es kam zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das Kostenrisiko, bemessen am Fahrzeugwert in Höhe von 20.500 EUR, belief sich auf 2.750 EUR und wurde von der Rechtsschutzversicherung übernommen. |