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Abhilfeverlangen
Der Reisende kann vom Reiseveranstalter Abhilfe verlangen, wenn die Reise Mängel hat. Sinnvoll ist es, im Abhilfeverlangen eine Frist zur Mängelbeseitigung zu setzen. Diese Fristsetzung ist beim Abhilfeverlangen sogar zwingend vorgeschrieben, wenn der Reisende zur Selbsthilfe greifen oder den Reisevertrag wegen eines erheblichen Mangels kündigen will.

 

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