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Minderung des Reisepreises
Minderung des Reisepreises bedeutet, dass der Reisende Mängel bei der Reise in Kauf nimmt, als Ausgleich dafür aber nicht den vollen Reisepreis zahlen will. Der Reisende kann also bei einem Mangel einen Preisnachlaß verlangen. In diesem Fall muss der Reisende den Mangel dem Veranstalter am Urlaubsort anzeigen. Wie hoch die Minderung sein kann, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Hier kann die Frankfurter Tabelle helfen.

 

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