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Reiserücktrittskostenversicherung
Der Reiseveranstalter hat den Kunden über die Möglichkeiten einer Reiserücktrittskostenversicherung zu informieren. Unterlässt er diesen Hinweis und tritt der nicht versicherte Kunde aus einem Grund zurück, der von der Versicherung abgedeckt wäre, ist der Veranstalter schadensersatzpflichtig. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist zumindest bei lange im voraus gebuchten Reisen zu empfehlen.

 

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