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Schadensersatz
Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Reisende unabhängig von der Herabsetzung des Reisepreises oder der Kündigung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht verschuldet hat. Wird die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisende auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

 

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