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Sicherungsschein
Sicherungsschein schützt den Reisenden vor Pleiten des Reiseveranstalters. Er muss dem Reisenden spätestens bei der ersten Anzahlung auf den Reisepreis ausgehändigt werden. Tritt während der Reise der Konkurs des Reiseveranstalters ein, hat der Reisende Anspruch auf Erstattung des nicht verbrauchten Teils des Reisepreises sowie auf Erstattung der Zusatzkosten für eine unplanmäßige Rückreise.

 

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