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Verjährung

Bei Pauschalreisen sind folgende Fristen von Bedeutung:

Alle Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich festgelegten Reiseende beim Reiseveranstalter oder dem Reisebüro, bei dem gebucht worden ist, geltend gemacht werden. Alle Ansprüche verjähren nach 2 Jahren, gerechnet ab dem vertraglich festgelegten Reiseende; der Zeitraum, während dessen der Reiseveranstalter den Anspruch prüft, zählt nicht mit.

 

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