| Stichworte: SARS, Reiserücktritt, Reisestornierung, Reisewarnung
Reisende haben generell ein Kündigungsrecht, wenn höhere Gewalt vorliegt. Ein Indiz für das Vorliegen höherer Gewalt sind Reisewarnungen, die das Auswärtige Amt für die betroffenen Gebiete ausgesprochen hat. Derzeit liegen jedoch keine Reisewarnungen vor.
Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vertreten manche Verbraucherzentralen die Auffassung, ein kostenloser Reiserücktritt sei dann möglich, wenn bei der geplanten Reise die Wahrscheinlichkeit einer gesundheitlichen Gefährdung bei 25% oder höher liegt. Denkbar ist dies aber nur bei sehr dicht besiedelten Gebieten wie etwa Hongkong.
Im allgemeinen wird den betroffenen Urlaubern jedoch geraten, etwaige Umbuchungsangebote der Veranstalter wahrzunehmen.
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