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Urlaubscheckliste

Vor der Reise

  • Lesen Sie die Reisekataloge genau durch. Lassen Sie sich nicht von den blumigen Katalogbeschreibungen täuschen.
    Beispielsweise deuten Formulierungen wie "Hotel für Unternehmungslustige" oder "verkehrsgünstige Lage" auf erhebliche Lärmbelästigung hin.
  • Lassen Sie sich Wünsche, auf die es Ihnen ankommt, schriftlich zusichern.
  • Spätestens bei der An- oder Restzahlung der Reise sollten Sie den Sicherungsschein erhalten.
  • Sie sollten keine Zahlungen leisten ohne den Originalsicherungsschein zu erhalten.
  • Nach Erhalt Ihrer Reiseunterlagen prüfen Sie diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Auf der Reise

  • Wenn am Reiseort Mängel auftauchen, wenden Sie sich unverzüglich an die örtliche Reiseleitung. Ist keine Reiseleitung vorhanden, nehmen Sie Kontakt mit dem Reiseveranstalter auf.
  • Fertigen Sie ein Beschwerdeprotokoll an und ziehen Sie nach Möglichkeit einen neutralen Zeugen hinzu, der unter Umständen die Mängel in einem späteren Prozess auch bestätigen kann. Zusätzlich sollten Sie die Mängel mit Fotos oder Videoaufnahmen dokumentieren. Verlangen Sie von der Reiseleitung sofortige Abhilfe.
  • Lassen Sie sich die Mängel, soweit möglich, durch die Reiseleitung schriftlich bestätigen.
  • Bei sehr schwerwiegenden Mängeln können Sie den Reisevertrag kündigen und die Rückreise in eigener Regie und auf eigene Kosten durchführen. Bei nicht eindeutigen Fällen besteht allerdings die Gefahr, dass das Gericht in einem späteren Prozess Ihre Meinung nicht teilt und Sie auf den Kosten sitzen bleiben.

Nach der Reise

  • Alle Ansprüche müssen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich festgelegten Reiseende beim Reiseveranstalter schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) geltend gemacht werden.
  • In der Reklamation müssen alle Mängel konkret aufgelistet werden und es muss klar werden, dass Sie eine Rückerstattung des Reisepreises verlangen.
  • Ansprüche muss immer derjenige stellen, der Vertragspartner geworden ist.
  • Falls der Veranstalter Ihre Ansprüche ganz oder teilweise ablehnt, läuft die zweijährige Verjährungsfrist weiter. Ist diese Frist verstrichen, können Sie Ihre Ansprüche vor Gericht nicht mehr erfolgsversprechend geltend machen.

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.