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Verhaltensregeln für Skifahrer

Schon im Jahre 1967 formulierte der Internationale Skiverband (FIS) zehn Verhaltensregeln für Skifahrer. Diese FIS - Regeln haben zwar keine Gesetzeskraft. Sie dienen jedoch als Maßstab für skisportgerechtes Verhalten und werden in der
Rechtspraxis zur Beurteilung des Verhaltens eines Skifahrers herangezogen. Diese Regeln gelten auch für Snowboarder.

Die Verhaltensregeln lauten wie folgt:

  1. Rücksichtnahme auf andere Skifahrer.
    Jeder Skifahrer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

  2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
    Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

  3. Wahl der Fahrspur
    Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

  4. Überholen
    Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

  5. Einfahren und Anfahren und hangaufwärts Fahren
    Jeder Skifahrer, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

  6. Anhalten
    Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.
  7. Aufstieg und Abstieg
    Ein Skifahrer der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

  8. Beachten der Zeichen
    Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten.

  9. Hilfeleistung
    Bei Unfällen ist jeder Skifahrer zur Hilfeleistung verpflichtet.

  10. Ausweispflicht
    Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Autor: Volkmar Brandt

 

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