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Reisen und Urlaub: Wichtige Fristen

Kündigung des Reisevertrages wegen Mängel der Reise:

Der Reisende bestimmt gegenüber dem Veranstalter zunächst selber eine angemessene Frist zur Abhilfe. Der Bestimmung bedarf es nicht, wenn:

  • Abhilfe unmöglich ist,
  • Abhilfe vom Veranstalter verweigert wird,
  • besonderes Interesse des Reisenden an sofortiger Kündigung besteht.

Ausschlussfrist:

Ansprüche wegen Mängeln der Reise muss der Reisende innerhalb 1 Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen.

Verjährungsfrist:

Ansprüche des Reisenden verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.