Als Reisender müssen Sie Ihre Ansprüche bei einem Reisemangel innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie die Frist schuldlos versäumt haben. Der Reiseveranstalter hat Sie auf die Frist unter namentlicher Angabe der Stelle, gegenüber der Ansprüche geltend zu machen sind, in der Reisebestätigung oder in einem Prospekt hinzuweisen. Andernfalls gilt die Überschreitung der Frist als entschuldigt.
Autor: Dr. Otto Bretzinger Jurist und Journalist August 2005 |