Diese Seite drucken
zurück


Auf Ausschlussfrist für Reisemängelansprüche achten

Als Reisender müssen Sie Ihre Ansprüche bei einem Reisemangel innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie die Frist schuldlos versäumt haben. Der Reiseveranstalter hat Sie auf die Frist unter namentlicher Angabe der Stelle, gegenüber der Ansprüche geltend zu machen sind, in der Reisebestätigung oder in einem Prospekt hinzuweisen. Andernfalls gilt die Überschreitung der Frist als entschuldigt.

Autor: Dr. Otto Bretzinger
           Jurist und Journalist
           August 2005

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.