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Unfall im Ausland: Besonnenes Verhalten ist wichtig

Ratschläge, was bei einem Unfall im Ausland zu beachten ist.

Bei einem Unfall im Ausland ist meist der Schreck noch weitaus größer als im Heimatland. Gerade deshalb ist es wichtig, dass man versucht, die Ruhe zu bewahren und besonnen reagiert. Hier einige Verhaltensregeln, die man beachten soll:

  1. Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und leisten Sie notfalls Erste Hilfe.

  2. Bei hohem Sachschaden oder Personenschäden:
    Polizei rufen. 
    In einigen Ländern (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) muss die Polizei auch bei Bagatellschäden gerufen werden, da das Polizeiprotokoll Grundlage für die Schadenregulierung ist.

  3. Alle wichtigen Daten und Unfallhergang dokumentieren:
    • Adresse, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners
    • Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln
      (Unbedingt internationaler Unfallbericht mitführen; auf ADAC-Geschäftsstellen erhältlich).

  4. Bei Personenschäden sich ein Attest von einem Arzt des Reiselandes ausstellen lassen.

  5. Bei Totalschaden sollte Kfz-Sachverständiger das Fahrzeug vor Verschrottung begutachten.

Nach Rückkehr muss die Schadenregulierung in Angriff genommen werden. Bei einem Unfall im EU-Ausland, Liechtenstein, Island und Norwegen kann der Schaden in Deutschland reguliert werden (Unfälle im Ausland - Regulierung im Inland). Bei Personenschäden empfiehlt es sich aber, die Ansprüche direkt im Unfallland mittels eines dortigen Rechtsanwaltes oder Schadenregulierungsbüros geltend zu machen.

Bei Unfällen in den übrigen Ländern muss der Schaden direkt beim ausländischen Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Dazu bedarf es in der Regel eines Rechtsanwaltes vor Ort. 

Autor: Hans-Peter Lahres

 

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