Welche Rechte haben Pauschalreisende für ihren geplanten Urlaub in 2005?
Die Flutkatastrophe in Südasien ist unzweifelhaft ein Fall höherer Gewalt im Sinne des § 651 j BGB. Daher ist grundsätzlich eine kostenfreie Kündigung des Reisevertrages möglich. Eine Kündigung ist solange möglich, solange eine erhebliche Beeinträchtigung oder Gefährdung für Urlaubsreisende zu erwarten ist. Da die Gefahr durch Nachbeben nach Auffassung der Experten noch einige Wochen bis Monate besteht, sollte eine kostenfreie Stornierung für diesen Zeitraum möglich sein. Dies gilt natürlich nur für Ziele, die unmittelbar von der Katastrophe betroffen sind.
Autor: Volkmar Brandt, Assessor jur. 30.12.2004 |