Werner K. war sprachlos. Gerade vom Urlaub aus Spanien zurückgekommen, stellte er bei der Prüfung seiner Kreditkartenabrechnung fest, dass ihm ein Restaurantbesuch in seinem Urlaubsort mit 600 EUR statt mit 60 EUR berechnet wurde. Da ist guter Rat teuer!
Soll er sich nun an seine Kreditkartengesellschaft wenden oder mit dem Restaurant in Verbindung setzen? Wenn da nur nicht diese Sprachbarriere wäre! Was also tun?
Seit Januar 2002 gibt es für solche Fälle eine Hilfseinrichtung - die sogenannte "Clearingstelle" in Kehl/Baden. Diese setzt sich für den Verbraucher ein, wenn rechtliche Probleme im europäischen Ausland auftreten. Das können Verkehrs- oder Skiunfälle, Auto- oder Immobilienkäufe ebenso sein wie Warenkäufe, Versicherungen oder Online-Händler. Die Mitarbeiter der Clearingstelle bringen juristische Erfahrung ein, stellen außergerichtlich den Kontakt zwischen den Konfliktparteien her und übernehmen Telefonate, Schriftverkehr und Übersetzungen. Sie versuchen möglichst schnell und kostengünstig eine verbraucherfreundliche Lösung zu erzielen.
Die Schlichtungseinrichtung in Kehl ist Teil des europaweiten Netzwerkes von Clearingstellen (EEJ-Net), wurde von der Europäischen Kommission in Brüssel initiiert und soll zeit- und kostenaufwendige Gerichtsverfahren vermeiden. Neben den 15 EU-Mitgliedsstaaten gibt es Clearingstellen in Norwegen und Island.
Die Kosten für diesen hervorragenden Service sind vergleichsweise bescheiden. Für eine einfache Beratung bzw. jede Folgeberatung oder Schreiben werden beispielsweise lediglich 12 EUR berechnet.
Die deutsche Clearingstele Kehl ist über folgende Verbindungen zu erreichen: Tel.: (07851) 9 91 48-0 Fax: (07851) 9 91 48-11
www.euroinfo-kehl.com
Rechtsanwaltskosten werden allerdings nicht übernommen. Um hier vorzusorgen, muss man schon eine Rechtsschutzversicherung abschließen. ( www.karlsruher.de) |