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Lichtpflicht in Österreich

Seit dem 15.11.2005 müssen Autofahrer in Österreich auch bei Tag das Abblendlicht einschalten.

Wie schon in einigen anderen Ländern müssen in Österreich seit dem 15.11.2005 Autofahrer auch tagsüber mit Abblendlicht fahren. Dies gilt auf allen Straßen und muss auch von den Fahrzeugen aus dem Ausland beachtet werden. Wer ohne Licht fährt kommt bis zum 15.04.2006 noch mit einer Ermahnung davon. Ab diesem Termin wird dann das Fahren ohne Licht mit einem Bußgeld in Höhe von 15 EUR geahndet.

Diese Lichtpflicht gilt schon in folgenden Ländern – in Klammer Höhe der Geldbuße bei Nichtbeachtung:

  • Dänemark       (70 EUR)
  • Estland           (35 EUR)
  • Finnland          (50 EUR)
  • Island             (60 EUR)
  • Italien             (33 EUR)
  • Kroatien          (40 EUR)
  • Lettland          (15 EUR)
  • Norwegen     (180 EUR)
  • Schweden       (55 EUR)
  • Slowenien       (40 EUR)
  • Ungarn            (40 EUR)

Inzwischen wird in weiteren Ländern – so auch in Deutschland – diskutiert, ob man die Tageslichtpflicht einführt. Grund hierfür ist die Verkehrssicherheit. Untersuchungen haben nämlich ergeben, dass viele Unfälle hätten vermieden werden können, wenn das herannahende Fahrzeug etwas früher hätte erkannt werden können. Inzwischen gibt es auch Bestrebungen, zusammen mit den Herstellern von Fahrzeugbeleuchtungen spezielle Tagfahrleuchten zu entwickeln, die nicht die Fahrbahn ausleuchten, sondern die anderen Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf das herannahende Fahrzeug aufmerksam machen. Dadurch soll auch vermieden werden, dass Motorräder überstrahlt werden, die ja bereits zwingend auch bei Tag mit Abblendlicht fahren müssen.

Stichworte: Tageslicht, Ausland, Bußgeld, Österreich, Abblendlicht

Autor: Hans-Peter Lahres (Assessor jur.)
           18.01.2006

 

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