Mehr Rechte des Fluggastes bei Überbuchung
Auf dem Gebiet der europäischen Union müssen jährlich rund 250.000 Flugreisende, trotz gültiger Tickets, auf ihrem Startflughafen zurückbleiben, da die Fluggesellschaften mehr Tickets verkaufen, als Plätze zur Verfügung stehen.
Die neue EU-Überbuchungsregelung soll die Fluggastrechte erheblich verbessern. Sie wird jedoch erst Ende 2004 in Kraft treten. Die neue Regelung gilt sowohl für Linien - als auch für Charterflüge.
Abhängig von der Länge der Flugroute erhalten Passagiere eine finanzielle Entschädigung
- von 250 EUR - bei Reisen bis 1500 km - von 400 EUR - bei Reisen zwischen 1500 km und 3500 km - von 600 EUR - bei Langstreckenflügen.
Bei Verspätungen von mehr als 5 Stunden kann der Fluggast die Rückzahlung des Ticketpreises binnen 7 Tagen fordern.
Bei Anschlussflügen muss der Fluggast kostenlos einen Rückflug zum Ausgangspunkt seiner Reise erhalten.
04.11.2003 |