Wenn Arbeitskollegen zu dem gewünschten Ferientermin bereits Urlaub eingereicht haben, so darf der Arbeitgeber den später eingereichten Antrag nicht einfach mit der Begründung verweigern, die zuerst vorliegenden Anträge müssten bevorzugt behandelt werden. Der Arbeitgeber muss eine konkrete Abwägung vornehmen. Ein Wettlauf der Arbeitnehmer soll damit vermieden werden. Nur wer seinen Urlaubsantrag extrem kurz vor dem Ferientermin stellt, hat bei vorliegenden Anträgen wenig Chancen. |