Rechtstipps zum Thema Reisen
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Zwischenlandung bei Direktflug

Eine Zwischenlandung stellt bei einem sogenannten "Direktflug" keinen Reisemangel dar. Unter einem "Direktflug" versteht man eine Luftverkehrsverbindung unter zwei Orten unter Beibehaltung der Flugnummer, jedoch mit Zwischenlandung. Eine Luftverkehrsverbindung zwischen zwei Orten ohne Zwischenlandung nennt man hingegen "Non-Stop-Flug".

AG Würzburg Urteil v. 12.03.1997; 3 C 1128/95

 

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