Reisende können den Reisepreis mindern, wenn das Hotelbett zu stark durchgelegen ist. In dem vom Amtsgericht Hamburg entschiedenen Fall war das Hotelbett so durchgelegen, dass die Reisende kaum schlafen konnte und jeden Morgen mit Schmerzen aufwachte. Die Beschwerden wurden schließlich so stark, dass eine ärztliche Behandlung erforderlich wurde. Durch die Beschaffenheit des Hotelbetts und die dadurch verursachten Beschwerden ist nach Auffassung des Gerichts der Urlaub erheblich beeinträchtigt worden. Es wurde eine Reisepreisminderung von 25 % zuerkannt.
AG Hamburg 22 a 23/01 |