Storniert ein starker Raucher eine Reise wegen einer Bronchitiserkrankung, kann er kein Geld von der Reiserücktrittskostenversicherung verlangen.
Ein starker Raucher hatte eine gebuchte Urlaubsreise wegen einer akuten Bronchitis storniert und Geld von seiner Reiserücktrittskostenversicherung verlangt. Diese verweigerte die Zahlung – zu recht, wie das LG Duisburg (Aktenzeichen 10 O 341/97) entschied. Eine Bronchitis sei in der Regel keine so schwere Erkrankung, dass sie eine Reise unzumutbar mache. Zudem komme sie für starke Raucher mit chronischem Bronchialleiden nicht unerwartet. |