Rechtstipps zum Thema Reisen
Diese Seite drucken
zurück


Reisepreisminderung bei kurzfristiger Umquartierung

Erklärt sich ein Urlauber kurz vor Reiseantritt bereit, in einem anderen Hotel untergebracht zu werden, kann er trotzdem den Reisepreis mindern.

Ein Pauschalreisender hatte vier Tage vor dem Abflug der Unterbringung in einer anderen als der gebuchten Ferienanlage zugestimmt. Das AG Kleve (Aktenzeichen 28 C 318/98) sah hierin keine einvernehmliche Vertragsänderung. Der Reisende stimme in einem solchen Fall nämlich einer abweichenden Unterbringung in der Regel nur deshalb zu, um die Durchführung der Reise überhaupt sicherzustellen, meinte das Gericht.

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.