Erklärt sich ein Urlauber kurz vor Reiseantritt bereit, in einem anderen Hotel untergebracht zu werden, kann er trotzdem den Reisepreis mindern.
Ein Pauschalreisender hatte vier Tage vor dem Abflug der Unterbringung in einer anderen als der gebuchten Ferienanlage zugestimmt. Das AG Kleve (Aktenzeichen 28 C 318/98) sah hierin keine einvernehmliche Vertragsänderung. Der Reisende stimme in einem solchen Fall nämlich einer abweichenden Unterbringung in der Regel nur deshalb zu, um die Durchführung der Reise überhaupt sicherzustellen, meinte das Gericht. |