OLG Nürnberg, Urteil vom 20.07.1999, -3 U 1559/99-
Die AGB-Klausel eines Busreisen-Veranstalters, nach der sein Entschädigungsanspruch nach § 651 i Abs. 3 BGB bei einem am Tage des Reiseantritts erklärten Rücktritt von der Reise 100 % des Reisepreises beträgt, ist wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGB unwirksam. |