Stürzt ein Reisender während eines Urlaubsaufenthaltes einen Abhang hinunter, weil das Urlaubshotel nicht ausreichend abgesichert ist, so macht sich der Reiseveranstalter schadensersatzpflichtig.
Eine 23-jährige Krankenschwester war im Dunkeln mit anderen jungen Leuten auf dem Clubgelände herumgetollt und war dabei über eine 30 cm hohe Mauer gesprungen – die schroffen Klippen einer Steilküste hinab. Die Frau überlebte schwerverletzt und blieb in der Folge 100 % erwerbsunfähig. Das OLG Celle (Aktenzeichen 11 U 199/97) sprach der jungen Frau eine Entschädigung zu. Die Steilküste sei durch die kleine Mauer nicht ausreichend abgesichert gewesen und daher eine Gefahr für die Urlauber, urteilten die Richter. Weil der Veranstalter aufgrund der fehlenden Kennzeichnung seine Pflichten verletzt habe, sei er verpflichtet, der Frau die entstandenen Schäden zu ersetzen. |