Rechtstipps zum Thema Reisen
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Reisepreisminderung wegen Schnarchens
Ein Reisender, der auf einer sechzehntägigen Reise während vier Nächten den Schlafraum mit einem oder mehreren Schnarchern teilen muss, obwohl er ein Einzelzimmer gebucht hatte, hat einen Anspruch auf Reisepreisminderung in Höhe des auf vier Tage entfallenen Reisepreises. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit steht dem Reisenden jedoch nicht zu.

 

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