Rechtstipps zum Thema Reisen
Diese Seite drucken
zurück


Minderung des Reisepreises bei Fehlen eines Animationsangebotes

Das Fehlen eines Animationsangebotes für Kinder stellt keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise dar, die ein Recht zur Kündigung und einen Entschädigungsanspruch für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit begründen würde.
Es rechtfertigt lediglich eine 20 %-Minderung des Reisepreises.

OLG Nürnberg, Urteil vom 06.05.1999, -13 U 66/99-

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.