Rechtstipps zum Thema Reisen
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Taschenkontrolle im Hotel als Reisemangel
Tägliche Taschenkontrollen der Gäste durch das Personal eines Hotels der gehobenen Mittelklasse, durch die die Mitnahme von Speisen und Getränken auf das Hotelzimmer unterbunden werden sollen, stellen einen Reisemangel dar. Daran ändert auch ein allgemein gehaltener Hinweis im Reiseprospekt auf mögliche, derartige Beeinträchtigungen nichts.
Im vorliegenden Fall wurde eine Reisepreisminderung von 25% zuerkannt, wobei noch das mehrfache Auftreten von Ameisen im Hotelzimmer mitberücksichtigt wurde.

 

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