Stichworte: Skiurlaub, Reise, Veranstalter, Schadenersatz, Reisemängel
Kurzbeschreibung: Schwere Unfälle von Reisenden auf Pauschalreisen sind leider keine Seltenheit mehr. Von wachsender Bedeutung werden Berg-, Ski-, Expeditions- und Trekkingreisen, die meist von spezialisierten Veranstaltern angeboten werden. Der Trend vom klassischen Erholungs- zum Aktivurlaub spiegelt sich auch in der Judikatur wieder.
BHG, Urteil vom 12.3.2002- XZR 226/99 Für den Veranstalter einer Helikopter-Skipassreise kommt nach dem Unfall einer Reisenden (Sturz in Gletscherspalte mit der Folge einer Querschnittlähmung) eine deliktsrechtliche Haftung aus einer Organisationspflichtverletzung in Betracht, wenn er nicht dafür Sorge trägt, dass zuverlässige, orts- und fachkundige Ski- und Bergführer sowie geeignete Flugzeuge zur Verfügung stehen und die Teilnehmer den Anforderungen einer Gletschertour entsprechend eingewiesen und ausgerüstet werden.
OLG München, Urteil vom 24.1.2002 8 U 2053/01 Wenn ein Skitourenurlaub in Österreich im Reisekatalog als mit "sicheren, sanften Anstiegen und Genussabfahrten" beschrieben wird, liegt ein Reisemangel vor, wenn es auf der Reise zu einem Lawinenunfall kommt. Als Folge des Reisemangels haftet der Reiseveranstalter einem verunglückten Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 651 f I BGB.
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