Tritt durch Krankheit oder Unfall Berufsunfähigkeit ein, so entstehen insbesondere bei jungen Berufstätigen und Selbstständigen häufig so hohe Einkommenseinbußen, dass sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Deshalb ist die Berufsunfähigkeitsversicherung gerade für diesen Personenkreis besonders wichtig. Wegen Ihrer Bedeutung und der langen Bindung sollten Sie sich vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags eingehend von neutraler Stelle beraten lassen.
Wenn Sie länger als sechs Monate und voraussichtlich dauernd berufsunfähig sind, erhalten Sie vom siebten Monat an (bei kundenfreundlichen Anbietern sogar rückwirkend ab dem Beginn der Berufsunfähigkeit) die vereinbarte private Rente, bis Sie wieder arbeiten können oder der Vertrag ausläuft. Das Pflegefall-Risiko ist mitversichert: Wer sechs Monate lang täglich gepflegt wurde und auch weiterhin auf Pflege angewiesen ist, hat Anspruch auf die vereinbarte Berufsunfähigkeits-Rente. Ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit vom Versicherer anerkannt wird, braucht kein Beitrag mehr bezahlt zu werden.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird in folgenden Formen angeboten:
- Die reine Berufsunfähigkeitsversicherung eignet sich für Singles, die keine Hinterbliebenen versorgen müssen.
- Die Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz schützt Sie vor finanziellen Folgen bei Invalidität und zugleich Ihre Angehörigen im Todesfall.
- Die Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz deckt dieselben Risiken wie die Risikolebensversicherung ab, gleichzeitig sparen Sie aber noch Geld fürs Alter an.
Bei einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie als Versicherter zwischen drei Vertragsvarianten wählen: Im Versicherungsfall
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Versicherungsbedingungen von besonderer Bedeutung. Insbesondere sollten Sie prüfen, ob Sie auf theoretische Einkünfte in einem anderen Beruf verwiesen werden können (so genannte "abstrakte Verweisung") und so die Versicherungsleistung gemindert wird.
Mehr Infos über die Berufsunfähgigkeitsversicherung der KARLSRUHER hier...
Autor: Dr. Otto Bretzinger Jurist und Journalist 19.05.2004 |