Rechtstipps zum Thema Versicherung
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Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt Sie als Versicherungsnehmer gegen Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz oder Aufprall bemannter Flugkörper, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstehen. Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung dienen. Für Wertsachen außerhalb eines Wertschutzschrankes gelten jedoch Entschädigungsgrenzen.

Die Hausratversicherung ist bei neuen Verträgen grundsätzlich eine so genannte Neuwertversicherung, das heißt, der Versicherer leistet Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungspreises gleichartiger neuer Sachen. Für den ausreichenden Versicherungsschutz besonders wichtig ist bei Vertragsabschluss die richtige Berechnung und später die regelmäßige Anpassung der Versicherungssumme. In diesem Zusammenhang besteht in der Praxis häufig das Problem der Unterversicherung; diesem Problem kann damit begegnet werden, dass Sie als Versicherungsnehmer pro qm Wohnfläche eine Mindestsumme mit dem Versicherer vereinbaren; in diesem Fall verzichtet dann der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung im Schadensfall.

Der Versicherungsschutz setzt nicht voraus, dass Sie als Versicherungsnehmer Eigentümer des Hausrats ist; vielmehr ist der gesamte Hausrat aller Mitglieder eines Haushalts versichert. Hausrat von Personen, die Sie nur besuchen oder mit Ihnen zusammenleben, sind mitversichert, ebenso geliehene oder unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sachen. Nicht versichert ist der Hausrat von Untermietern, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diesen dem Untermieter überlassen.

Mehr Infos über die Hausratversicherung
    der KARLSRUHER hier
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Autor: Dr. Otto Bretzinger
           Jurist und Journalist
           08.06.2004

 

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