Rechtstipps zum Thema Versicherung
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Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung ist eine Personenversicherung. Der Versicherungsfall wird durch den Tod der versicherten Person oder das Erleben eines im Voraus bestimmten Zeitpunktes ausgelöst. Die häufigste Form ist die gemischte Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall.
  • Bei der Todesfallversicherung ist der Tod der versicherten Person der Versicherungsfall, d.h. der Anspruch auf die Versicherungsleistung entsteht mit dem Tod der versicherten Person.
  • Bei der Erlebensfallversicherung entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung mit dem vereinbarten Vertragsablauf, z.B. 65. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie als Versicherungsnehmer keine Prämie mehr zahlen. Der Bezugsberechtigte erhält entweder einmalig eine Kapitalsumme oder eine laufende Rente.
  • Bei der gemischten Versicherung erhält der Bezugsberechtigte die vereinbarte Versicherungsleistung entweder mit dem Tod des Versicherten oder mit dem Vertragsablauf. Diese Form der Lebensversicherung dient sowohl der Vorsorge für die Hinterbliebenen als auch Ihrer Alterssicherung als Versicherungsnehmer im Erlebensfall.

Die Kapitallebensversicherung kann auch mit einem Berufsunfähigkeitszusatz vereinbart werden.
Die bei Abschluss der Kapitallebensversicherung vereinbarte Versicherungssumme setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Der Risikoanteil deckt Leistungen für vorzeitig eingetretene Versicherungsfälle, d.h. Auszahlungen an diejenigen Versicherungsnehmer, deren Versicherungssumme nicht aus ihren eigenen Beiträgen erbracht werden kann.
  • Der Sparanteil dient der Ansparung der Versicherungssumme. Er wird nicht bei der reinen Risikoversicherung erhoben.
  • Der Verwaltungskostenanteil deckt die Inkasso- und laufenden Verwaltungskosten.


Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt ab von der Versicherungssumme, der Versicherungsdauer, dem Eintrittsalter des Versicherten und seinem Gesundheitszustand, und vom rechnerischen Zins auf den Sparanteil der Versicherung.

Kapitallebensversicherungen, für die aufgrund des Sparanteils ein Deckungskapital vorhanden ist, sind rückkaufsfähig, falls der Versicherungsvertrag durch Rücktritt oder Kündigung aufgehoben wurde. In diesem Fall hat der Versicherer Ihnen als Versicherungsnehmer das Deckungskapital abzüglich einer so genannten Geschäftsgebühr zurückzuzahlen. Den Beitrag, den Sie im Falle des Rückkaufs vom Versicherer erhalten, nennt man Rückkaufswert.

Anstelle der Auszahlung des Rückkaufswerts können Sie jederzeit die Umwandlung der Versicherung in eine prämienfreie Versicherung verlangen. In diesem Fall brauchen Sie keine weiteren Versicherungsprämien zu zahlen. Allerdings reduziert sich dementsprechend die Versicherungssumme.

Grundsätzlich ist der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nur im Hinblick auf eine langfristig angelegte Sicherung der Altersvorsorge interessant. Trotz der bestehenden Ertragsrisiken brauchen Sie einen Verlust Ihres Ersparten zumindest bei den inländischen Anbietern nicht zu fürchten, weil die Versicherungsgesellschaften für den Fall einer Pleite über eine Auffanggesellschaft namens "Protektor" verfügen. Als Anlagezeitraum sollten Sie bei Kapitallebensversicherungen grundsätzlich 25 bis 30 Jahre ins Auge fassen.

Gegenüber den Sparplanangeboten der Kreditinstitute hat die Kapitallebensversicherung einen entscheidenden Vorteil: Die Auszahlung ist steuerfrei. Voraussetzung: Der Vertrag lief mindestens 12 Jahre, es wurde mindestens 5 Jahre lang Beitrag gezahlt und es galt ein Todesfallschutz als vereinbart, der mindestens 60 Prozent der Versicherungssumme betrug.

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Autor: Dr. Otto Bretzinger
           Jurist und Journalist
           Juni 2004

 

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