Rechtstipps zum Thema Versicherung
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Privathaftpflichtversicherung
Bei der Haftpflichtversicherung gewährt der Versicherer Ihnen als Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Der Versicherer ist verpflichtet, Ihnen die Leistung zu ersetzen, die Sie aufgrund Ihrer Verantwortlichkeit an den Geschädigten zu zahlen haben. Die Haftpflichtversicherung hat insoweit auch eine Rechtsschutzfunktion, als Ihr Versicherer die Ansprüche Dritter prüft und gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche gegen Sie abwehrt.

Besondere Bedeutung bei der Haftpflichtversicherung haben die Sparten Privathaftpflichtversicherung, die den allgemeinen Gefahrenbereich des täglichen Lebens abdeckt, und die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung enthalten zur Eingrenzung der versicherten Haftpflichtansprüche einen Katalog von Haftpflichtansprüchen, die vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen sind. Über diese Ausschlüsse kann bei Vertragsabschluss verhandelt werden.

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