Die Antragsannahme durch das Versicherungsunternehmen erfolgt entweder ausdrücklich durch eine gesonderte Annahmeerklärung oder durch Übersendung des Versicherungsscheins. Der Versicherungsvertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zustande.
Annahmepflicht ist eine Verpflichtung des Versicherers, bestimmte Versicherungsanträge anzunehmen und bestimmte Risiken zu tragen. Annahmezwang besteht häufig dort, wo auch eine Versicherungspflicht besteht. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes grundsätzlich Annahmezwang. Ausnahmen vom Annahmezwang sind im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. |