Verpflichtung für die Folgen eines fehlerhaften Verhaltens oder sonstigen schädigenden Ereignisses aufzukommen; kann auf einem Vertrag beruhen oder direkt aus dem Gesetz folgen.
Voraussetzung ist nicht eine schuldhafte Handlung, sondern die Zumutbarkeit pflichtgemäßen Verhaltens.
Haftpflichtversicherung Ein Versicherungszweig der Schadenversicherung zur Abdeckung von Haftpflichtrisiken in verschiedenen Lebensbereichen des Versicherungsnehmers |