Rechtstipps zum Thema Versicherung
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Lebensversicherung

Der volkswirtschaftlich und sozialpolitisch wichtigste Versicherungszweig ist die Lebensversicherung. Sie ergänzt die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersversorgung und ist damit ein Teil der sozialen Sicherung der breiten Bevölkerungsmasse. Gleichzeitig dient sie der Sparanlage. Außerdem deckt sie Risiken wie: Todesfallrisiko, Erlebensfallrisiko, Berufsunfähigkeitsrisiko, Pflegefallrisiko, sowie Heirats- und Unfalltodrisiko. Die wichtigsten Versicherungsarten sind Kapital-, Risikolebens-, die fondsgebundene Lebens-, Termfix- und die Rentenversicherung.

mehr:  www.karlsruher.de

 

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