Bei der Rechtsschutzversicherung sorgt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen als Versicherungsnehmer, soweit sie notwendig ist, und trägt die Ihnen entstehenden Kosten. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist notwendig, wenn sie hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
- Beim Familien-Rechtsschutz sind die Risiken des täglichen Lebens versichert; er erstreckt sich auf Schadensersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz (ohne Verkehrsbereich), Vertrags-Rechtsschutz (ohne Verkehrsbereich), Arbeits-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz und Beratungs-Rechtsschutz. Eingeschränkter Rechtsschutz besteht in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten.
- Beim Verkehrs-Rechtsschutz sind versichert: Schadensersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Führerschein-Rechtsschutz und Vertrags-Rechtsschutz für das jeweilige Fahrzeug. Außerdem hat der Versicherungsnehmer Rechtsschutz beim Lenken fremder Fahrzeuge.
Die Versicherung zahlt insbesondere Vorschüsse und Kosten für Anwalt, Gerichtsvollzieher und Gericht (einschließlich aller Gebühren für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht hinzugezogen werden) sowie die Kosten, die dem Prozessgegner zu erstatten sind.
Autor: Dr. Otto Bretzinger Jurist und Journalist 16.11.2004 |