Rechtstipps zum Thema Versicherung
Diese Seite drucken
zurück


Rechtsschutzversicherung
Bei der Rechtsschutzversicherung sorgt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen als Versicherungsnehmer, soweit sie notwendig ist, und trägt die Ihnen entstehenden Kosten. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist notwendig, wenn sie hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
  • Beim Familien-Rechtsschutz sind die Risiken des täglichen Lebens versichert; er erstreckt sich auf Schadensersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz (ohne Verkehrsbereich), Vertrags-Rechtsschutz (ohne Verkehrsbereich), Arbeits-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz und Beratungs-Rechtsschutz. Eingeschränkter Rechtsschutz besteht in familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten.
  • Beim Verkehrs-Rechtsschutz sind versichert: Schadensersatz-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Führerschein-Rechtsschutz und Vertrags-Rechtsschutz für das jeweilige Fahrzeug. Außerdem hat der Versicherungsnehmer Rechtsschutz beim Lenken fremder Fahrzeuge.

Die Versicherung zahlt insbesondere Vorschüsse und Kosten für Anwalt, Gerichtsvollzieher und Gericht (einschließlich aller Gebühren für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht hinzugezogen werden) sowie die Kosten, die dem Prozessgegner zu erstatten sind.



Autor: Dr. Otto Bretzinger
           Jurist und Journalist
           16.11.2004

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.