Rechtstipps zum Thema Versicherung
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Glossar der Versicherungsarten: Risikolebensversicherung

Für Familien mit Kindern, aber auch für (Ehe-) Paare ohne Kinder mit hohen finanziellen Belastungen ist die Risikolebensversicherung die beste, weil preiswerteste Risikoabsicherung. Das Prinzip ist einfach: Bei Tod der versicherten Person während der Laufzeit des Versicherungsvertrags erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Versicherungssumme in voller Höhe ausgezahlt.

Eine Risikolebensversicherung ist wesentlich billiger als eine Kapitallebensversicherung. Im Unterschied zu dieser, die sowohl im Todesfall als auch dann, wenn der Versicherte das Vertragsende erlebt eine Leistung zahlt, sind bei der Risikolebensversicherung die gezahlten Beiträge verloren. Die Versicherung endet also nach der vereinbarten Laufzeit und zahlt nichts zurück.

Besonders wichtig ist die Wahl einer ausreichenden Versicherungssumme. Diese sollte so bemessen sein, dass die Hinterbliebenen nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Überschlagen Sie, wie viel Geld die Familie im Todesfall voraussichtlich braucht, um sich damit eine Zeit lang über Wasser halten zu können. Klären Sie die Höhe aller gesetzlichen und privaten Renten- und Versorgungsansprüche Ihrer Hinterbliebenen. Sie können die Risikolebensversicherung mit gleich bleibender oder fallender Versicherungssumme abschließen.

Die Laufzeit der Versicherung sollte vom Alter Ihrer Kinder und der bereits vorhandenen Absicherung des (Ehe-) Partners abhängen. Was die Laufzeit der Versicherung betrifft, so können Sie jederzeit kündigen, wenn der Versicherungsschutz nicht mehr benötigt wird.

Der Beitrag für eine Risikolebensversicherung richtet sich nach:

  • dem Alter und der Gesundheit des Versicherten
    (je jünger und gesünder, um so günstiger der Beitrag),
  • der Vertragslaufzeit,
  • der vereinbarten Versicherungssumme und
  • dem Beruf des Versicherten
    (Angehörige von Risikoberufen wie Dachdecker zahlen mehr als Büroangestellte).

Wenn Sie einen Vertrag mit "Beitrags- und Überschussverrechnung" wählen, zahlen Sie weniger als bei Verträgen mit "Todesfallbonus". Denn die Überschüsse, die die Versicherung erwirtschaftet, werden direkt dazu benutzt, die Beiträge zu senken.
Die Risikolebensversicherung kann auch mit einem Berufsunfähigkeitszusatz vereinbart werden.

Autor: Dr. Otto Bretzinger 
           Jurist und Journalist
           10/2004

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