Rechtstipps zum Thema Versicherung
Diese Seite drucken
zurück


Gefahrerhöhung

Hierbei handelt es sich um eine nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss tatsächlich vorhandenen gefahrerheblichen Umstände. Wird hier vorsätzlich gehandelt, und dies führt zum Eintritt des Versicherungsfalls, zu einer Vergrößerung des Schadenumfangs oder wird die Gefahr der unberechtigten Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher gemacht, dann wird der Versicherer leistungsfrei.

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.