Hierbei handelt es sich um eine nachträgliche Änderung der bei Vertragsabschluss tatsächlich vorhandenen gefahrerheblichen Umstände. Wird hier vorsätzlich gehandelt, und dies führt zum Eintritt des Versicherungsfalls, zu einer Vergrößerung des Schadenumfangs oder wird die Gefahr der unberechtigten Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher gemacht, dann wird der Versicherer leistungsfrei. |