Selbstverständlich können Sie Ihre Versicherung kündigen, jedoch müssen Sie die gesetzlich geregelte oder die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist einhalten. Auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Versicherungsverträge können von beiden Vertragspartnern nur für den Schluß der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. |