Rechtstipps zum Thema Versicherung
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Police

Traditioneller Ausdruck für Versicherungsschein.

Versicherungsschein ist eine Beweisurkunde über den Versicherungsvertrag, die vom Versicherer unterzeichnet sein muss (Police). Er enthält den Versicherungsinhalt ebenso wie Besondere Versicherungsbedingungen (Klauseln). Muss vom Versicherer an den Versicherungsnehmer überreicht werden.

 

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