Rechtstipps zum Thema Versicherung
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Wohngebäudeversicherung

Jeder Hauseigentümer sollte eine umfassende Gebäudeversicherung abschließen. Wenn Sie Ihr Haus mit einem Bankkredit finanziert und diesen mit einer Hypothek gesichert haben, wird das Kreditinstitut in der Regel den Abschluss einer Gebäudeversicherung verlangen. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Versichert sind

  • alle wesentlichen Bau- und Nutzungsteile des Gebäudes (Grundmauern, Fundamente, Dach, am Gebäude angebrachte Sachen wie Antennenanlagen für Rundfunk und Fernsehen, Türen, Fenster, Fußbodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen, Leitungen mit Ausnahme von Ver- und Entsorgungsleitungen außerhalb des Gebäudes, Beleuchtungsanlagen, sanitäre Anlagen, Einbauten, Einbaugeräte);
  • Nebenanlagen wie Grundstückseinfriedigungen, Beläge auf Gehwegen und Zufahrten, Außenleuchten und sonstige Gebäude auf dem versicherten Grundstück wie Garagen, Schuppen, Stallgebäude.

Versichert sind meist auch die infolge des Versicherungsfalls notwendigen

  • Aufräumungs- und Abbruchkosten,
  • Bewegungs- und Schutzkosten,
  • Schadensabwendungs- oder Schadensminderungskosten.

Für die Elementargefahren Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch/Erdsenkung sowie Schneedruck und Lawinen bietet die Gebäudeversicherung keinen Versicherungsschutz; allerdings können diese Gefahren im Rahmen einer Deckungserweiterung in die Gebäudeversicherung einbezogen werden.

Autor: Dr. Otto Bretzinger
           Jurist und Journalist
           08.12.2004

 

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