Handelt es sich dabei um die erste Prämie, besteht kein Versicherungsschutz. Nur wenn im Einzelfall zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer etwas anderes vereinbart wurde, kann der Kunde die Regulierung des Schadens verlangen.
Handelt es sich um die Folgeprämie, muß der Versicherer nur dann nicht regulieren, wenn er zuvor nachdrücklich über die Folgen des Verzuges aufgeklärt hat. Außerdem muss er schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen und ausdrücklich darauf hinweisen, daß nach Ablauf der gesetzten Frist die Versicherung nicht mehr für den Schaden aufkommen muß. Ist der Versicherungsfall nach Fristablauf eingetreten, wird der Versicherer von seiner Leistungspflicht im Schadenfall frei, wenn die Prämie zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht bezahlt war. Selbst wenn nur geringe Beträge wie etwa Verzugszinsen oder Mahnkosten ausstehen, muss der Kunde für seinen Schaden selbst aufkommen. Es ist daher wichtig, die Prämienrechnung vollständig und fristgemäß zu bezahlen. |