Diese Seite drucken
zurück


Überschwemmungsschäden an Haus und Hausrat – wer zahlt?

Kommt die normale Hausrat- und Gebäudeversicherung für Hochwasserschäden auf?

Kann ich mich gegen Hochwasserschäden versichern?

Deckt die erweitere Elementarschadenversicherung auch Schäden ab, die durch weitere Naturkatastrophen verursacht wurden?


Kann die erweiterte Elementarschadenversicherung von jedem Hauseigentümer abgeschlossen werden?


Wann liegt eine Überschwemmung i.S.d. Elementarschadenversicherung vor?

Umfasst der Versicherungsschutz jeden durch Überschwemmung verursachten Schaden?
Kommt die normale Hausrat- und Gebäudeversicherung für Hochwasserschäden auf?

Nein, diese kommt für Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge  grundsätzlich nicht auf.

Kann ich mich gegen Hochwasserschäden versichern?

Es kann eine weitere Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Die weitere Elementarschadenversicherung wird von den Versicherungsunternehmen meist als eine freiwillige Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten.

Nur dann, wenn eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf Elementarschäden vereinbart wurde, ist in aller Regel Versicherungsschutz gegeben.

Deckt die erweitere Elementarschadenversicherung auch Schäden ab, die durch weitere Naturkatastrophen verursacht wurden?

Ja, die erweiterte Elementarschadenversicherung deckt zusätzlich auch Schäden ab, die durch die Gefahren

  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck und Lawinen entstehen.

Die Police gibt es in der Regel nur im Paket, d.h. man kann sich nicht nur gegen Überschwemmung oder nur gegen Erdbeben versichern.

Kann die erweiterte Elementarschadenversicherung von jedem Hauseigentümer abgeschlossen werden?

Theoretisch schon, allerdings ist für Gebäude in „gefährdeten Regionen“ oder bei bereits erlittenen Vorschäden Elementarschadenschutz nur zu sehr hohen Prämien oder meist aber gar nicht zu bekommen.

Wann liegt eine Überschwemmung i.S.d. Elementarschadenversicherung vor?

Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes, auf dem das versicherte Gebäude liegt oder in dem sich die versicherten Sachen befinden, durch

  • Ausuferung ( Gewässer muss über seine Ufer treten ) von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern
  • Witterungsniederschläge
Umfasst der Versicherungsschutz jeden durch Überschwemmung verursachten Schaden?

Nein, bei Überschwemmungen bleiben Schäden durch Sturmflut und solche durch einen Rückstau in der Kanalisation außen vor.

In einigen neueren Versicherungsangeboten sind auch Rückstandschäden eingeschlossen – allerdings nur, wenn der Versicherte eine Rückstausicherung eingebaut hat.

 

 

Datum: 25.08.2006
Ulrike Seifert, Assessorin jur.

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.