Nein, bei Überschwemmungen bleiben Schäden durch Sturmflut und solche durch einen Rückstau in der Kanalisation außen vor.
In einigen neueren Versicherungsangeboten sind auch Rückstandschäden eingeschlossen – allerdings nur, wenn der Versicherte eine Rückstausicherung eingebaut hat.
Datum: 25.08.2006 Ulrike Seifert, Assessorin jur. |