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Hausratversicherung: Was wird im Schadenfall ersetzt?

Liegt keine Unterversicherung vor oder ist der Verzicht auf Anrechnung einer Unterversicherung vereinbart, erhalten Sie bei:

  • zerstörten oder abhanden gekommenen Gegenständen den Wiederbeschaffungspreis(Neuwert)
  • beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten,zuzüglich einer ev. Wertminderung, höchsten jedoch den Wiederbeschaffungspreis,
  • Sachen, die bereits vor dem Schaden nicht mehr zu verwenden waren, den Betrag, den Sie als Verkaufspreis hätten erzielen können.
  • Für Wertsachen sowie gegebenenfalls für Fahrräder wird eine Entschädigung nur bis zur Höhe der vereinbarten  Entschädigungsgrenze geleistet.

 

Wichtiger Hinweis:

Das abc-Recht-Portal  wird derzeit in Gänze überarbeitet. Auch die Inhalte dieser Seite, wie die aller Folgeseiten, sollen in Kürze aktualisiert werden. Die hier angebotenen Informationen entsprechen möglicherweise nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Wir bitten, dies zu berück-
sichtigen und insofern auch um Ihr Verständnis.