Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) wie z.B. Allgemeine Hausratsversicherungsbedingungen oder Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen sind dem Versicherungsvertrag beigefügte Vertragsklauseln, die vom Versicherer vorformuliert und durch einen Hinweis auf dem Vertragsformular in den konkreten Versicherungsvertrag einbezogen sind. Die AVB beschreiben und präzisieren die Rechte und Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers, sie enthalten die Risikobeschreibungen und legen den Versicherungsfall fest. Darüber hinaus enthalten AVB Regelungen über die Fälligkeit der Prämien, die Voraussetzungen für Prämienanpassungen und -rückerstattungen, über Beginn und Umfang des Versicherungsschutzes und über die Dauer und die Beendigung des Versicherungsvertrags.
AVB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen; sie werden deshalb nur dann Bestandteil des Versicherungsvertrags, wenn der Versicherer bei Vertragsschluss
- Sie als Versicherungsnehmer ausdrücklich auf sie hinweist,
- Ihnen die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen und wenn
- Sie mit ihrer Geltung einverstanden sind, d.h. diesen nicht vor der endgültigen Vertragsbindung widersprechen.
Soweit die Bestimmungen in den AVB nicht Bestandteil des Versicherungsvertrags geworden sind, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; sein Inhalt richtet sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften.
AVB unterliegen der gesetzlichen Kontrolle. Sie sind unwirksam, wenn Sie als Versicherungsnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt werden. Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung in den AVB mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder wenn Ihre wesentlichen Rechte oder aber Pflichten des Versicherers, die sich aus der Natur des Versicherungsvertrags ergeben, so eingeschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. AVB werden fortlaufend geändert. Es gelten für den jeweiligen Versicherungsvertrag regelmäßig die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Versicherungsbedingungen. Bei Vertragsänderungen (z.B. Anpassung der Versicherungssumme) können unter den oben genannten Voraussetzungen neuere Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsinhalt werden. Damit können erhebliche Änderungen verbunden sein (z.B. Ausschluss des Fahrraddiebstahls bei der Hausratversicherung).
Autor: Dr. Otto Bretzinger Jurist und Journalist 12.01.2005 |