| Wussten Sie schon, dass man sich gegen Streitigkeiten mit der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung versichern kann?
Wenn der außergerichtliche Schlichtungsversuch scheitert und es zum Prozess kommt, fallen meist hohe Anwalts- und Sachverständigenkosten an. Eine Privat-Rechtsschutzversicherung übernimmt hier die Kosten der gesetzlichen Interessenswahrnehmung.
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