Stichworte: Autoversicherung, Überschwemmung als Kaskoschaden, Einfahren in überschwemmte Straße
Bei den Hochwassern des letzten Sommers hat dies eine häufige Rolle gespielt: Die Fahrbahnen waren teilweise zentimeterhoch überflutet, so dass man nur mit äußerster Vorsicht mit dem Auto hineinfahren konnte.
Nun bietet der Schutz vor einer Überschwemmung in der Kaskoversicherung die Garantie dafür, dass der Schaden ersetzt wird, der durch die Überschwemmung selbst entsteht. Tritt also eine Überschwemmung in Höhe von einem Meter ein und wird das Fahrzeug dadurch unbrauchbar, so muss die Versicherung den Schaden ersetzen.
Etwas anderes ist es aber, wenn eine überschwemmte Fahrbahn bereits vorhanden ist, die für den Fahrer des versicherten Fahrzeugs erkennbar war. In diesem Fall dürfte er in die Überschwemmung nicht hineinfahren; ein dadurch entstehender Schaden wird von der Kaskoversicherung nicht gedeckt. Diese muss dann zahlen, wenn die Überschwemmung selber den Schaden am Fahrzeug herbeiführt, nicht jedoch, wenn der Fahrer den Wagen selbst in eine Überschwemmungssituation hineinlenkt und dadurch es zum Unfall und zum Schaden kommt. Das ist ein bedeutsamer Unterschied.
Landgericht Mühlhausen, 4 O 750/02, ZfS 2002, 590
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