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Wann braucht man einen Sachverständigen?

Das Amtsgericht Sömmerda hat in einem Urteil zu einer seit Jahren immer wieder diskutierten Frage Stellung genommen, die nicht ohne Bedeutung für den Geschädigten eines Verkehrsunfalls ist:
Oft beauftragen die Leute sehr schnell einen Sachverständigen, um die Höhe des Schadens feststellen zu lassen. Die Leute sind der Meinung, dies müsse sein, um den Schaden gegenüber der Versicherung nachweisen zu können.

Dies gilt aber nicht in allen Fällen - nämlich dann nicht, wenn der Schaden gering ist und die Kosten eines Gutachtens, die sich immerhin im Bereich von 300,00 EURO bis 500,00 EURO bewegen, in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum entstandenen Schaden stehen.

Früher hatte man angenommen, dass bei Schäden bis 1.500,00 DM der Voranschlag einer Werkstatt genüge, der natürlich deutlich billiger ist als ein Gutachten. Das Amtsgericht Sömmerda hat nun der Preisentwicklung Rechnung getragen und meines Erachtens zu Recht entschieden, dass ein Sachverständigengutachten dann nicht notwendig ist, wenn der Schaden sich im Bereich bis 1.250,00 EURO bewegt. Bis zu dieser Grenze gilt nach Meinung des Gerichts die Verpflichtung, die auch im Gesetz festgehalten ist, den Schaden so gering wie möglich zu halten und in Folge dessen auf ein teures Sachverständigengutachten zu verzichten.

Die Entscheidung ist nur zu begrüßen.

AG Sömmerda, 1 C 8/02

 

 

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