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Grobe Fahrlässigkeit in der Kaskoversicherung

Bei manchen Entscheidungen fragt man sich, warum diese überhaupt gefällt werden müssen:
Da hatte jemand seinen Wagen abgestellt und den Zündschlüssel stecken lassen. Außerdem war die Tür offen. Er ging zu einem Obststand, um etwas einzukaufen.

Als er sich wieder umdrehte, war sein Wagen weg. Dafür begehrte er von seiner Kaskoversicherung Ersatz, obwohl doch jedermann weiß, dass ich ein Fahrzeug nicht offen stehen lassen darf, wenn auch noch der Zündschlüssel steckt - leichter kann man es dem Dieb ja nicht machen. Auch wenn sich der Mann zu einem Obststand begab, der nur wenige Meter von seinem abgestellten Auto entfernt war, so war er doch durch das Einkaufen, durch das Abrechnen und so weiter entschieden abgelenkt - sonst wäre es ja zu dem Diebstahl nicht gekommen.

Dass darüber noch einmal gestritten werden musste, berührt schon etwas merkwürdig.

OLG Köln, Versicherungsrecht 02, 842

 

 

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